Fußgänger und Radfahrer sind für die CDU in Bottrop gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Im Rahmen der aktuell in Vorbereitung befindlichen Änderungen der StVO hat unser parlamentarischer Staatssekretär beim BMVI, Enak Ferlemann, noch einmal deutlich gemacht, dass die Sicherheit der Radfahrenden höher gewichtet werden sollte als die des Autoverkehrsflusses: "Unser Ziel sollte es sein, dass sich Fahrradfahrer nicht länger als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse fühlen, was sie heute noch vielfach so tun. Deshalb ändern wir die Vorschriften in der StVO so, dass sie fahrradgerechter werden. ... Fahrradfahrer sind kein Störfaktor im Straßenverkehr und schon gar keine Fremdkörper. Sie erwarten zu recht gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer zu sein. ... Radfahrer, Fußgänger, alle brauchen Platz und ein gutes und sicheres Gefühl. Unsere Städte sollen Orte sein, in denen man sich gern aufhält. Die StVO-Novelle ist deshalb mehr als eine Ansammlung von neuen Verkehrsregeln. Sie ist vielmehr gerade auch ein Beitrag für eine höhere Lebensqualität für jeden."
Die CDU wird die Umsetzung der neuen Regelungen nach der im März erwarteten Einführung auch in Bottrop aktiv einfordern.
Konkrete Hinweise aus der Bevölkerung greift die CDU-Fraktion auf und wird diese in die Gremien einbringen:
Osterfelder Straße
Ein Vorschlag ist sehr interessant, die Lichtsignalanlagen sämtlich durch Zebrastreifen zu ersetzen, eine Tempo-30-Zone einzuführen und abknickende Vorfahrten jeweils in die Zufahrten zum ZOB einzurichten.
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ist mit den vorhandenen Radfahrstreifen nicht anordnungsfähig; alternativ ließe sich das Tempolimit mit dem herkömmlichen runden Tempo-30-Schild anordnen. Auch das Verbot von Vorfahrtstraßen innerhalb von Tempo-30-Zonen wäre dadurch umgangen.
Eine abknickende Vorfahrt in den ZOB darf nicht dazu führen, dass der Pkw-Fahrer ebenfalls dieser Vorfahrtstraße folgt; insbesondere ortsunkundige Verkehrsteilnehmer könnten sich zu einer solchen Verhaltensweise leiten lassen.
Wir werden die Verwaltung auffordern, eine fachliche Bewertung zu diesem Vorschlag abzugeben.
Südring-Center Bodenschwellen
Bodenschwellen sehen wir im Straßenraum kritisch. Das Südring-Center soll auch für Radfahrer sicher erreichbar bleiben. Bereits die Bodenschwellen, die quer auf den Fahrbahnen verlegt sind, stellen für Radfahrer eine Gefahrenstelle dar; von einigen Radfahrern werden diese Schwellen daher bereits jetzt über den Gehwegbereich umfahren.
Für den zunehmenden Anteil von Fahrzeugen mit größeren Reifendurchmessern haben diese Art von Schwellen kaum noch einen spürbaren Effekt. Insbesondere das Überfahren in Schrittgeschwindigkeit, um dort zu halten, kann nicht verhindert werden. Ferner sind diese Schwellen nicht für den vorgeschlagenen Zweck vorgesehen, sondern sollen eine Geschwindigkeitsreduzierung durch Einbau quer zur Fahrtrichtung erzielen. Die Möglichkeiten zum Einbau werden von den Verwaltungsvorschriften und den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen äußerst restriktiv gesehen. Kölner Teller lehnen wir aus Sicherheitsgründen insbesondere für Zweiradfahrer im Straßenraum komplett ab.
Die Parkplatzfläche ist zudem keine städtische Verkehrsfläche. Die Einflussmöglichkeiten von Politik und Verwaltung beschränken sich daher auf Empfehlungen an den Eigentümer. Fußgänger sind auf diesem Parkplatz - wie bei vielen anderen Supermarkt-Parkplätzen nicht berücksichtigt. In der Austarierung von Verkaufsfläche und benötigter Anzahl von Parkplätzen bleiben die Fußgänger mangels rechtlicher Vorgaben meistens auf der Strecke. Hier können wir nur im Gespräch mit den Einzelhandelsbetrieben darauf aufmerksam machen, dass zu einem attraktiven Einzelhandelsstandort auch gehört, dass man sicher zu Fuß vom Ladeneingang zu seinem Fahrzeug kommt.
In der vorgeschlagenen Form (als Trennelement zwischen Fahrweg und markiertem Fußweg) werden die Bodenschwellen von der CDU jedoch eher negativ gesehen. Die nachträglich markierten Gehwege sind zu schmal, um sich mit zwei Einkaufswagen oder Rollatoren oder Rollstühlen zu begegnen. Das dann notwendige Überfahren der Bodenschwellen birgt neue Gefahren für die Fußgänger. Erfahrungsgemäß wählen einzelne Fußgänger dann auch direkt die Fahrspuren und wechseln auch nach Passieren von Fußgängern in Gegenrichtung nicht zurück auf den Fußweg.
Aus unserer Sicht sinnvoller, wäre es, noch einmal generell die Verkehrsführung für den Kfz-Verkehr zu überdenken. Wir werden die Verwaltung bitten, das Gespräch mit dem Eigentümer des Parkplatzes zu suchen, um hier eine Verbesserung der Sicherheit für die Fußgänger zu erreichen.
Südring-Center Geh- und Radweg
Der Geh- und Radweg zur Bahnhofstraße ist öffentlicher Straßenraum im Besitz der Stadt Bottrop. Die beschriebene Situation mit dem Falschparken auf diesem Weg ist auch aus Sicht der CDU nicht haltbar. Wir werden die Straßenverkehrsbehörde noch einmal ausdrücklich darum bitten, diese Stelle regelmäßig zu bestreifen um das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer abzustellen.
Der Vorschlag, den Weg durch Poller abzugrenzen, schafft hingegen insbesondere für den Radverkehr neue Gefahren. Zudem würde die notwendige Breite für den Weg dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Verwaltung sollte prüfen, ob der Geh- und Radweg durch einen Bordstein abgegrenzt werden kann. Dadurch wird zumindest ein Teil der Falschparker abgehalten, dort zu parken. Die übrigen gilt es durch regelmäßige Kontrollen davon abzuhalten.
Falschparker Am Lamperfeld
Für die Platzierung von Pollern entlang der Straße Am Lamperfeld (zwischen Hans-Böckler-Straße und dem Eingang zur Cyriakusschule) ist der Gehweg zu schmal; die verbleibende Fläche für Fußgänger ist bereits ohne Poller zu schmal.
Der Bereich ist dem Straßenverkehrsamt als Falschparker-Hotspot bekannt und wird bereits regelmäßig bestreift. Dass es noch immer zu massiven Verkehrsgefährdungen kommt, ist für uns Anlass, die Verwaltung aufzufordern, weitere Maßnahmen zu prüfen.
Insbesondere der Platzbereich am Ende des Scheveweges ist nach der Fertigstellung der Radroute Radquadrat noch einmal deutlich sensibler zu betrachten. Die Sichtbeziehung auf den Radweg gilt es vollständig freizuhalten; nördlich des Radwegs ist der Platzbereich die einzige Fläche, die Fußgängern zur Verfügung steht, um in Richtung Dieter-Renz-Halle zu gelangen. Da die Poller sich nicht im Bereich des Radverkehrs befinden und auch die Fußgänger nicht behindern, könnte sich die CDU-Fraktion durchaus auch Poller vorstellen, um Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer durch Falschparker auszuschließen.
Das Beparken der Feuerwehrzufahrt zu den Schulen stellt eine große Gefährdung dar. Wir werden auch hier noch einmal auf intensivere Kontrollmaßnahmen hinwirken.
Falschparker Osterfelder Straße
Diesen Punkt sehen wir genauso wie Sie. Da es sich um meist nur kurzfristiges Parken handelt, wird nicht jeder Falschparker durch die Kontrollen des Straßenverkehrsamtes erfasst. Um eine Akzeptanz für die Verkehrsregeln zu erzielen, nimmt die CDU-Fraktion Ihre Beobachtungen zum Anlass, von der Verwaltung Schwerpunktaktionen im Bereich der Osterfelder Straße und Horster Straße gegen diese Form des Falschparkens durchzuführen.
Insbesondere die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sollten eine Vorbildfunktion auch im Straßenverkehr erfüllen. (Hier erreichte die CDU-Fraktion ein Foto eines städtischen Fahrzeigs auf dem Radfahrstreifen) Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass für städtische Fahrzeuge im Einsatz Sonderrechte nach §36(5) StVO bestehen können. Darüber hinaus können auch im Einzellfall Sondergenehmigungen zweckgebunden erteilt werden; nicht jeder beobachtete "Verstoß" gegen die StVO ist daher unzulässig.
Fehlplanungen Osterfelder Straße
Die Infrastruktur für das Radquadrat (dazu gehört auch die Aufstellfläche für Radfahrer am Zebrastreifen in Höhe des Verbindungswegs zur Zeppelinstraße) wurde nachträglich angelegt. Für die Kennzeichnung von Fußgängerüberwegen gelten strenge Vorgaben. Hier liegt daher ein Zielkonflikt vor, für den es noch keine abschließende Lösung gibt. Gleichwohl wird in der Verwaltung an einer Verbesserung der Querungssituation an dieser Stelle gearbeitet. Die CDU wird diesen Prozess weiterhin begleiten und sich für eine Verbesserung einsetzen.
Bei der kritisierten Markierung des Radfahrstreifens neben den Parkbuchten liegt ein Irrtum. Die durchgehende Linie im Bereich der Parkplätze ist nicht fehlerhaft, sondern muss nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06) genauso ausgeführt sein. Die StVO regelt dazu in Anlage 2 zu §41 im Abschnitt 8 (Halt- oder Parkverbote) unter lfd. Nr. 68 zur Fahrbahnbegrenzung mittels durchgezogener Linie (Zeichen 295) das erlaubte Überfahren unter Punkt 3) b):
"Grenzt sie [Anm.: Die durchgezogene Linie] einen Sonderweg ab, darf sie nur überfahren werden, wenn dahinter anders nicht erreichbare Parkstände angelegt sind und das Benutzen von Sonderwegen weder gefährdet noch behindert wird." Damit ist die Erlaubnis zum Überfahren an dieser Stelle zweckgebunden zum Erreichen der Parkplätze gegeben.
Poststraße
Das verkehrsgefährdende Abstellen von Lieferfahrzeugen muss abgestellt werden. Wir werden eine Anfrage stellen, ob die zur Verfügung stehenden Ladezonen für den Bedarf ausreichen; sollte das nicht der Fall sein, werden wir uns für die Einrichtung notwendiger Ladezonen einsetzen.
intelligente Schwelle
Zu den intelligenten Fahrbahnschwellen, die sich bei zu schnellem Fahren der Verkehrsteilnehmer automatisch anheben, hat sich die CDU noch keine Meinung gebildet. Wir sehen im Moment keinen Bedarf für derartige Maßnahmen im Stadtgebiet.
Sofern es eine Gefahrenstelle im Stadtgebiet gibt, die mittels einer solchen Schwelle entschärft werden kann, werden wir uns mit den positiven aber auch negativen Auswirkungen befassen.
zu wenig Personal
Es wurde zurecht darauf hingewiesen, dass ein Einvernehmen in Bottrop besteht, dass Falschparken insbesondere in Bereichen, in denen diese Fahrzeuge eine Gefahr darstellen, abgestellt werden muss. Falschparker sind jedoch nicht das einzige sicherheitsrelevante Problem im Straßenraum: Wir haben mit dem letzten Haushalt zwei neue Stellen für die Baustellenüberwachung beantragt, da gerade Baustellen oftmals lang andauernde Gefahrenstellen schaffen, wenn die ordnungsgemäße Einrichtung nicht ausreichend überwacht wird.
Durch Anpassung der Prioritäten ist das Straßenverkehrsamt nach Ansicht der CDU durchaus in der Lage, dem Problem der Falschparker Herr zu werden. Eine Anforderung zur Einrichtung neuer Stellen zur Verkehrsüberwachung durch das Straßenverkehrsamt hat es für den aktuellen Haushalt nicht gegeben; daher gilt für die CDU-Fraktion der Vertrauensgrundsatz, dass die Verwaltung mit den vorhandenen Mitarbeitern ihre Aufgaben auch erfüllen kann. Sollte das erkennbar nicht funktionieren, werden wir neu bewerten, ob zusätzliche Stellen eingerichtet werden müssen.
Schnelle Reaktion
Dass Sie bei der Reinigung der Gullys eine negative Erfahrung gemacht haben, bedauern wir sehr. Dies ist nicht der von der CDU gewollte Regelfall. Sofern Sie es wünschen, werden wir diesem Einzelfall gerne noch einmal nachgehen, um die Ursachen herauszufinden.
Mängelmelder
Der Eindruck, dass es für den Bürger nicht einfach ist, den zuständigen Ansprechpartner für sein Anliegen zu finden, ist durchaus richtig. Die als Beispiel angeführte zentrale Anlaufstelle der Stadt Bochum stellt auch für CDU ein Ziel dar, das es für Bottrop zu erreichen gilt
Gleichwohl gibt es auch in Bottrop verschiedene Möglichkeiten, telefonisch, per Mail oder per APP oder über die Homepage, ein Anliegen an die zuständigen Mitarbeiter unserer Bottroper Verwaltung zu leiten:
Meldung von Straßenschäden (Fachbereich Tiefbau und Stadterneuerung)
Telefon: (02041) 70-5050
Webformular Straßenschäden
Falschparker (Straßenverkehrsamt):
Webformular Falschparker
Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Winterdienst, wilde Müllkippen, Altglascontainer
Telefon: (02041) 7969-24 - oder 44
APP für Android und iOS
Öffentliche Sicherheit (Kommunaler Ordnungsdienst)
Telefon: 02041/70-3971
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) nimmt auch andere Hinweise auf und leitet sie an die zuständigen Mitarbeiter weiter.
Grünflächen, Spielplätze, Friedhöfe (Fachbereich Umwelt und Grün)
E-Mail:
fachbereich68@bottrop.de
Nicht in jedem Fall liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Bottrop; weitere Beteiligte sind unter anderem straßen.NRW für die Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrten, der RVR für Wald- und Grünflächen in dessen Besitz, Deutsche Bahn AG für Bahn- und angrenzende Grünanlagen, Wasser- und Schifffahrtsamt für die Wege entlang des Rhein-Herne-Kanals, die Emschergenossenschaft und der Lippeverband für die Wege entlang der Gewässer, in diesem Fall wird das Anliegen an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet. Hierbei kommt es schon mal zu Verzögerungen oder Liegenbleiben von Eingaben.
Wir fragen bei den zuständigen Stellen nach und sprechen derartige Fälle, die an uns herangetragen werden, regelmäßig in den zuständigen Bezirksvertretungen an und lassen uns von der Verwaltung den Zwischenstand berichten; ein Weisungsrecht an die zuständigen Stellen haben die Bezirksvertretungen und auch die Stadt Bottrop leider nicht. Wir bleiben aber an den Problemen dran, bis wir eine Lösung gefunden haben.
Wir greifen den Vorschlag, ein einheitliches Meldeformular mit automatisierter Weiterleitung an die zuständige Verwaltungsstelle einzurichten, gerne auf. Gerade Mängel, die von Bürgern gemeldet werden, sind eine Hilfe für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung für eine deutlich schnellere Behebung der Mängel. Dieses Engagement wollen wir als CDU unterstützen.
Links:
Kölner Teller:
Pressebericht RNZ - Urteil
Pressebericht RNZ - Expertenmeinung
Aussprache im Bundestag - Vision Zero
Bundestag - 17.01.2020
Redebeitrag von Enak Ferlemann, Staatssekretär im BMVI
Bundesrat - 14.02.2020 (985. Sitzung, TOP 50)
Mängelmelder der Stadt Bochum
Webformular